Vollstationäre Pflege

Wenn pflegebedürftige Menschen in ihrem häuslichen Umfeld nicht mehr versorgt werden können, wird oft der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, z.B. einem Alten-oder Pflegeheim, notwendig. Dort werden Pflegebedürftige rund um die Uhr von Fachkräften betreut und gepflegt.

Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege sowie für Aufwendungen der Betreuung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung werden von der Pflegekasse übernommen. Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse ist von der Höhe des Pflegegrades abhängig. Zusätzlich entstehende Kosten, z.B. Kosten für Unterbringung und Verpflegung, sind vom Pflegebedürftigen als sogenannter Eigenanteil selbst zu finanzieren.

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung für die Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeimheim.html