Kurzzeitpflege

Ist eine pflegebedürftige Person zeitweise auf die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung angewiesen, spricht man von Kurzzeitpflege. Das wird dann notwendig, wenn die Pflege zu Hause für eine bestimmte Zeit nicht im erforderlichen Maß sichergestellt werden kann und auch eine teilstationäre Versorgung nicht ausreichend ist.

Solche Situationen entstehen z.B. dann, wenn ein zeitweise erhöhter Pflegeaufwand, wie nach einem Krankenhausaufenthalt, auftritt oder wenn die Pflegeperson ausfällt. Kurzzeitpflege wird für Maximal 8 Wochen im Jahr gewährt.

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/kurzzeitpflege.html