Pflegebegutachtung
Im Rahmen der Feststellung eines Pflegegrades, wird durch die Mitarbeiter des MD eine Pflegebegutachtung durchgeführt. Mit Hilfe eines standardisierten Fragenkataloges informiert sich der Gutachter über die Selbständigkeit, die Fähigkeiten und den Hilfebedarf des Pflegebedürftigen. Folgende Bereiche aus dem täglichen Leben werden betrachtet:

  • Mobilität
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens.

In diesen sechs Modulen werden Punkte vergeben, die zur Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad führen.

Die Bereiche Haushaltsführung und außerhäuslichen Aktivitäten werden mit erfragt, fließen aber nicht in die Ermittlung des Pflegegrades ein.

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