Pflegegrad

Mit einem Pflegegrad wird das Maß der Pflegebedürftigkeit eines Betroffenen festgelegt. Es gibt 5 Pfleggrade. Die Höhe des Pflegegrades entscheidet darüber, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden können. Die Beantragung auf Feststellung eines Pflegegrades erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Die Pflegekasse ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert.

www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html