Tagespflege

Bei der Tagespflege werden pflegebedürftige Personen tagsüber in einer Tagespflegeinrichtung betreut. Diese Art der Betreuung wird oft dann genutzt, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.

Tagespflege dient außerdem zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege. Sie wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Oft besteht die Möglichkeit, dass die Pflegebedürftigen morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht werden.

Ein Anspruch auf Tagespflege besteht ab dem Pflegegrad 2.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/tagespflege-und-nachtpflege.html