Verhinderungspflege
Ist die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen verhindert die Pflege durchzuführen, übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflege.
Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Diese Ersatzpflege kann neben professionellen Diensten (ambulante Pflegedienste) auch von nahen Angehörigen, Freunden oder Bekannten erbracht werden. Verhinderungspflege kann auch in Anspruch genommen werden, wenn diese in einer stationären Einrichtung stattfindet.
Diese Leistung aus der Pflegeversicherung für Verhinderungspflege wird für längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr ab PG 2 gewährt.
www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html